A | ABSCHLUSSFEST OBERSTUFE Einige wichtige Hinweise für Eltern und weitere Erziehungsberechtigte finden sich im Merkblatt der Suchtprävention Aargau (PDF-Datei zum Herunterladen).
{doc-793-lhz3q510,Merkblatt Abschlussfest} ABSENZEN Das Absenzenwesen an der Schule Niederlenz ist klassenweise geregelt. Grundsätzlich ist es sehr wichtig, dass Eltern ihre Kinder bei unvorhergesehener Absenz direkt beim Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin abmelden, damit keine unnötigen Suchaktionen ausgelöst werden. Sollte ein Kind ohne Mitteilung der Eltern bei Schulbeginn nicht anwesend sein, versuchen wir, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten telefonisch zu kontaktieren. Deshalb ist es nötig, dass die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer eine Telefonnummer hat, unter der die Eltern jederzeit erreicht werden können. |
D | DAZ (UNTERRRICHT DEUTSCH FÜR ZWEITSPRACHE) Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, lernen im Kindergarten im alltäglichen Umgang mit den anderen Kindern und mit der Lehrerin Deutsch. Wenn es in einer Klasse mehrere anderssprachige Kinder hat, werden sie zusätzlich im Unterricht Deutsch als Zweitsprache gefördert. Anderssprachige Kinder, die direkt in die Schule eingeschult werden oder die während der obligatorischen Schulzeit einreisen, erhalten ein Jahr lang intensiven Deutschunterricht. Anschliessend an den Kindergarten oder an den intensiven Deutschunterricht werden die Schülerinnen und Schüler noch während weiteren 2 bis 3 Jahren durch Deutsch-Stützunterricht beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt. Das Angebot gilt auf allen Stufen der Volksschule.
|
I | |
J | JUGEND- UND FAMILIENBERATUNGSSTELLE LENZBURG (JEFB) Die JEFB Lenzburg ist eine polivalente Beratungsstelle. Sie unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien bei der Bewältigung von aktuellen Problemen. Die Beratung ist gratis. Mehr dazu finden Sie unter www.jefb.lenzburg.ch! |
K | KURSE IN HEIMATLICHER SPRACHE UND KULTUR HSK (AB 2. SCHULJAHR) Die Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur werden von den Botschaften, Konsulaten und El-ternvereinigungen angeboten. Der Besuch dieser Kurse wird sehr empfohlen, denn es ist wichtig, dass die Kinder auch in ihrer Muttersprache gefördert werden und ihr Wissen über das Herkunftsland ihrer Eltern vertiefen. An den Kursen in Heimatlicher Sprache und Kultur nehmen nur diejenigen Kinder teil, die von den Eltern angemeldet werden.
|
L | LERNUNTERSTÜTZUNG AUSSERHALB DER SCHULE Findet im Schulhaus Rothbleicherain, 2. OG, Zimmer 11 statt.
Anmeldung bei: Elisabeth Leipold, elisabethleipold@freenet.de LOGOPÄDIE Der Logopädie-Unterricht unterstützt und begleitet Kinder mit Sprachschwierigkeiten. Die Therapie erfolgt nach entsprechender Abklärung. Nähere Auskünfte erteilt die Logopädin Corinne Sutter, Tel. 062 891 40 38. |
M | |
P | |
R | RELIGIONSUNTERRICHT KONFESSIONELL Der konfessionelle Religionsunterricht ist Sache der jeweiligen Kirche. Auskunft geben die zuständigen Pfarrämter. |
S | SCHULBIBLIOTHEK Die Schulbibliothek ist in der Gemeindebibliothek integriert. Die Benützung ist für Kindergartenkinder, Schüler und Schülerinnen gratis. SCHULGESUNDHEIT Die Schulärztinnen und Schulärzte des Kantons Aargau unterstützen die Schulen bei der Gesundheitsförderung und Prävention. Sie führen bei den Kindern und Jugendlichen die schulärztlichen Vorsorgeuntersuchungen durch und beraten Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern und Jugendliche in gesundheitlichen Fragen im Zusammenhang mit der Schule. SCHULPSYCHOLOGISCHER DIENST (SPD) REGIONALSTELLE AARAU, LENZBURG Der SPD führt Schulabklärungen durch und bietet unentgeltlich Hilfestellung bei Schulproblemen und Erziehungsfragen. Adresse: Poststrasse 4, 5600 Lenzburg, Tel. 062 835 40 00, E-Mail spd.aarau@ag.ch. SCHULWEG Zu Fuss zum Kindergarten und zur Schule: Schritte zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder Kinder werden selbstständig, können im wahrsten Sinne des Wortes ihre eigenen Schritte machen. Als Mitfahrer im Auto bleiben Kinder passiv, als Fussgänger erleben sie aktiv ihre Umwelt und lernen, selbst Verantwortung im Strassenverkehr zu übernehmen. Helfen Sie Ihrem Kind dabei, sich im Strassenverkehr immer besser zurechtzufinden.
Kinder bauen Freundschaften zu anderen Kindern auf, sie können sich vor und nach der Schule oder dem Kindergarten gegenseitig ihre Erlebnisse erzählen. Kinder, die ihre Schulkameraden erst in der Klasse treffen, können sich nicht so schnell auf ihre Arbeit konzentrieren. Geben Sie Ihrem Kind Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten.
Kinder sind umweltbewusst. Sie fahren gern mit Bus, Bahn und dem Fahrrad. Ermöglichen Sie Ihrem Kind diese Erfahrungen und unterstützen Sie eine umweltbewusste Verkehrsmittelwahl.
Kinder trainieren sicheres und bewusstes Verkehrsverhalten, wenn sie mit ihren Eltern gemeinsam den Dorfteil und den Schulweg "erlaufen". Sie lernen Gefahren einzuschätzen und üben ganz konkret, wie sie sich möglichst sicher verhalten können. Üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg zu Fuss und später mit dem Rad, so vermindern Sie Unfallrisiken.
Kinder laufen und bewegen sich gerne. Das Mitfahren im Auto schränkt die Bewegungsfähigkeit der Kinder ein, lässt sie bequem werden und Anstrengungen vermeiden. Helfen Sie Ihrem Kind dabei, die Freude an der Bewegung und dem Laufen zu erhalten und auszubauen.
Kinder werden wach und fit. Wer sich auf dem Schulweg bewegen darf, zappelt weniger im Unterricht. Unterstützen Sie die Gesundheit Ihrer Kinder: Bewegung im Freien tut gut.
Bitte ermöglichen Sie Ihrem Kind, seinen Schulweg zu Fuss zu erleben! SCHULZAHNPROPHYLAXE Die Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe werden vom Kindergarten bis Ende der Primarschule in der Regel sechs Einsätze pro Jahr, absolvieren. Für die jährliche Zahnkontrolle beim Zahnarzt erhalten Sie ein Gutschriftheft (auch Oberstufenschüler/innen). SUCHTPRÄVENTION AARGAU Wie kann ich mein Kind unterstützen und stärken? Wie ist mit dem Konsum von Medien umzugehen? Was tun, damit Alkohol nicht zum Problem wird? Die Suchtprävention Aargau zeigt Ihnen auf, was für Faktoren Ihr Kind schützen und gibt Ihnen Grundinformationen zu verschiedensten Themen rund um die Sucht. www.suchthilfe-ags.ch |
U | URLAUB Ferienverlängerung Auf ein begründetes, schriftliches Gesuch der Eltern an die Schulpflege, kann einem Kind einmal im Kindergarten und zweimal während der restlichen Schulzeit eine Ferienverlängerung bewilligt werden. Bei Neuzuzug während der Oberstufe wird 1 Ferienverlängerung bewilligt.
Paragraph 38 Der Schüler/die Schülerin hat die Möglichkeit, pro Schuljahr 4 Halbtage zu beziehen. Die Meldung muss im Voraus an die jeweilige Klassenlehrperson erfolgen. |
A | |
D | |
I | |
J | |
K | |
L | |
M | |
P | |
R | |
S | |
U |